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   OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16   

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OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16 (https://dejure.org/2016,31065)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.2016 - 7 LA 74/16 (https://dejure.org/2016,31065)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 2016 - 7 LA 74/16 (https://dejure.org/2016,31065)
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  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    Insbesondere ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO der Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn (vgl. Herber in: Kodal, a. a. O., Kapitel 42 Rn. 64; BGH, Beschluss vom 27.01.2005 - III ZR 176/04 -, NVwZ-RR 2005, 362).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 -, juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05

    Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    Dem Darlegungserfordernis ist nicht genügt, wenn "besondere Schwierigkeiten" nur allgemein oder unter Beifügung einer abstrakten Definition dieses Rechtsbegriffs behauptet werden und der Zulassungsantragsteller seiner Behauptung lediglich eine Kritik an der angefochtenen Entscheidung folgen lässt, die nicht einmal zwischen der Geltendmachung besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten einerseits und besonderer rechtlicher Schwierigkeiten andererseits unterscheidet, sondern insoweit undifferenziert und nach Art einer Berufungsbegründung vorgenommen wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16
    Vielmehr müssen zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung begründet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
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